# Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Merkzeichen B steht für: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, etwa beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt.

## Voraussetzungen

Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, etwa beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt. Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen kommt B nur in Betracht, wenn zugleich die Voraussetzungen für G, Gl oder H vorliegen. Anzunehmen ist B danach bei Querschnittgelähmten, Ohnhändern, Blinden sowie bei Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken, bei denen G gerechtfertigt ist. B bedeutet nicht, dass Sie ohne Begleitung nicht reisen dürfen. Die Versorgungsbehörde entscheidet im Einzelfall.

## Zusammenhang mit dem GdB

Kein eigener Mindest-GdB. Vorausgesetzt sind die Schwerbehinderung und zusätzlich die Voraussetzungen von G, Gl oder H (VersMedV Teil D Nr. 2 b).

## Nachteilsausgleiche

*Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen B*

| Nachteilsausgleich | Was | Betrag | Rechtsgrundlage |
| --- | --- | --- | --- |
| [Begleitperson fährt unentgeltlich (externe Seite)](https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/228.html) | Eine Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert; dafür ist keine Wertmarke nötig. |  | § 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX |
| [Kostenlose Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn (externe Seite)](https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefrei-verguenstigungen.shtml) | Laut Deutscher Bahn können Inhaber des Merkzeichens B zwei Sitzplätze kostenfrei reservieren, auch ohne Wertmarke. |  | Tarif der Deutschen Bahn (kein Gesetz) |

## Häufige Fragen

### Muss ich mit Merkzeichen B immer eine Begleitperson dabeihaben?

Nein. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass B nicht bedeutet, dass die Person ohne Begleitung eine Gefahr für sich oder andere darstellt (§ 229 Abs. 2 SGB IX). Sie dürfen eine Begleitperson kostenlos mitnehmen, müssen es aber nicht.

### Fährt die Begleitperson auch im ICE kostenlos?

Ja, die unentgeltliche Beförderung der Begleitperson gilt nach § 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX im Nah- und Fernverkehr. Sie selbst brauchen im Fernverkehr dagegen in der Regel eine Fahrkarte, weil die Wertmarke dort nur auf ausgewählten Strecken gilt (Deutsche Bahn).

### Kann ich Merkzeichen B ohne G bekommen?

In der Regel nicht: Nach VersMedV Teil D Nr. 2 b kommt B nur in Betracht, wenn auch die Voraussetzungen für G, Gl oder H vorliegen (so zitiert vom LSG Bayern, Beschluss vom 13.02.2025 – L 2 SB 102/24). Ob B zusteht, prüft die Versorgungsbehörde im Einzelfall.

> **Hinweis zum Check**
> Der GdB-Check schätzt den GdB, Merkzeichen prüft er nicht. Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.

## Rechtsgrundlage

§ 229 Abs. 2 SGB IX; § 3 Abs. 2 SchwbAwV; VersMedV Anlage zu § 2, Teil D Nr. 2

## Weiterführende Seiten

- [Alle Merkzeichen im Überblick](https://gdb-check.de/merkzeichen): Bedeutung, Wertmarke und Antrag
- [Schwerbehindertenausweis beantragen](https://gdb-check.de/schwerbehindertenausweis-beantragen): Zuständige Stelle in Ihrem Bundesland

## Quellen

- [Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2 (amtlicher Text, gesetze-im-internet.de) (externe Seite)](https://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [§ 229 SGB IX – Persönliche Voraussetzungen (Normtext, dejure.org) (externe Seite)](https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/229.html) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [§ 3 SchwbAwV – Weitere Merkzeichen (Normtext, zuletzt geändert 20.08.2021; Textspiegel lxgesetze.de, da dejure.org und buzer.de nicht abrufbar waren) (externe Seite)](https://lxgesetze.de/schwbawv/3) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [LSG Bayern, Beschluss vom 13.02.2025 – L 2 SB 102/24 (zitiert VersMedV Teil D Nr. 2 und Nr. 1 f) (externe Seite)](https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-18827?hl=true) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [§ 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung (Normtext, dejure.org) (externe Seite)](https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/228.html) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [Deutsche Bahn: Vergünstigungen für Reisende mit Behinderung (externe Seite)](https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefrei-verguenstigungen.shtml) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [Landratsamt Esslingen (Versorgungsamt): Merkblatt und Erläuterungen Schwerbehinderung (Neuauflage 01/18) (externe Seite)](https://landkreis-esslingen.de/site/LRA-Esslingen-ROOT/get/params_E11668827/18183765/Schwerbehinderung_Merkblatt%20u.%20Erl%C3%A4uterung.pdf) (abgerufen am 13. Oktober 2026)

> **Inhalte werden derzeit fachlich geprüft**
> Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung. [Zum Prüfstatus](https://gdb-check.de/methodik#pruefung)

Stand: 13. Oktober 2026
