# Schwerbehindertenausweis beantragen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut). Online-Antrag: teilweise. [Zum Online-Antrag](https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/281)

## Zuständige Stelle

Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut)

Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz liegt; für Stadtkreise ist das ein benachbartes Landratsamt (z. B. Stuttgart: Landratsamt Böblingen, Heidelberg: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) – der Zuständigkeitsfinder von service-bw zeigt die Stelle nach Ortsauswahl.

- [Zuständigkeitsfinder (externe Seite)](https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/281)
- [Informationen der zuständigen Stelle (externe Seite)](https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/soziales/seiten/sgb-ix/)

## Antrag stellen

Online-Antrag: teilweise. Laut service-bw steht ein Onlineantrag nur „je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle“ zur Verfügung; die Stadt Stuttgart verweist für das Versorgungsamt Stuttgart auf service-bw mit persönlichem Servicekonto.

- [Zum Online-Antrag (externe Seite)](https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/281)
- [Antragsformular als PDF (externe Seite)](https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Soziales/Feststellen_einer_Behinderung/Dokumente/BehinderungAntrag.pdf)

## Besonderheiten in Baden-Württemberg

- Der Antrag geht an das Landratsamt des Wohnsitzes; das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet selbst keine Anträge, stellt aber die landesweiten Formulare bereit.
- Auch Einwohner der Stadtkreise stellen den Antrag bei einem Landratsamt (Beispiel: Versorgungsamt Stuttgart ist Außenstelle des Landratsamts Böblingen).
- Ein Feststellungsbescheid ergeht auch bei einem GdB unter 50; der Schwerbehindertenausweis erst ab GdB 50.

## Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?

Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.

[Schnellcheck starten](https://gdb-check.de/check)

Diese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:

- [GdB bei Depressionen](https://gdb-check.de/gdb-bei-depressionen): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Rückenleiden und Bandscheibenvorfall](https://gdb-check.de/gdb-bei-rueckenleiden): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Kniearthrose und künstlichem Kniegelenk](https://gdb-check.de/gdb-bei-kniearthrose): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Hüftarthrose und künstlichem Hüftgelenk](https://gdb-check.de/gdb-bei-hueftarthrose): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Diabetes](https://gdb-check.de/gdb-bei-diabetes): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Schlafapnoe](https://gdb-check.de/gdb-bei-schlafapnoe): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei COPD](https://gdb-check.de/gdb-bei-copd): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt

## Was im Befundbericht stehen sollte

Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den [Ratgebern](https://gdb-check.de/gdb-tabelle).

## Häufige Fragen

### Kann ich den Antrag in Baden-Württemberg online stellen?

Teilweise. Laut service-bw steht ein Onlineantrag nur „je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle“ zur Verfügung; die Stadt Stuttgart verweist für das Versorgungsamt Stuttgart auf service-bw mit persönlichem Servicekonto.

### Welche Stelle ist in Baden-Württemberg zuständig?

Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut). Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz liegt; für Stadtkreise ist das ein benachbartes Landratsamt (z. B. Stuttgart: Landratsamt Böblingen, Heidelberg: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) – der Zuständigkeitsfinder von service-bw zeigt die Stelle nach Ortsauswahl.

## Quellen

- [Regierungspräsidien BW – Schwerbehindertenrecht, Feststellungsverfahren (SGB IX) (externe Seite)](https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/soziales/seiten/sgb-ix/) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [service-bw-Verfahrensbeschreibung „Schwerbehindertenausweis beantragen“ (eingebunden bei Stadt Heidelberg) (externe Seite)](https://www.heidelberg.de/-/Verfahrensbeschreibung/schwerbehindertenausweis-beantragen/vbid281) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [Stadt Stuttgart – Schwerbehindertenausweis beantragen (externe Seite)](https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/schwerbehinderten-ausweis-beantragen.php) (abgerufen am 13. Oktober 2026)

Stand: 13. Oktober 2026
