# Schwerbehindertenausweis beantragen in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), vormals Landesamt für soziale Dienste. Online-Antrag: nein.

## Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), vormals Landesamt für soziale Dienste

Zuständig ist der Dienstsitz des LASG für den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen; die Zuordnung steht auf der Ansprechpartner-Seite des LASG.

- [Zuständigkeitsfinder (externe Seite)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Kontakt/TabModule_Zustaendigkeit/_AnsprechpartnerZusaendigkeitKreiseSchwbR)
- [Informationen der zuständigen Stelle (externe Seite)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/MenschenMitBehinderung/MenschenMitBehinderungFAQ)

## Antrag stellen

Online-Antrag: nein. Die LASG-Seiten bieten keinen Online-Antrag an (Stand 13.10.2026). Antrag mit Vordruck oder formlos; das Formular wird dann zugeschickt.

- [Antragsformular als PDF (externe Seite)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/MenschenMitBehinderung/Download/0100_AntragNachDemSchwerbehindertenrecht)

## Besonderheiten in Schleswig-Holstein

- Eine Landesbehörde (LASG) mit Dienstsitzen; welcher zuständig ist, richtet sich nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt des Wohnorts.
- Formloser Antrag möglich; das Antragsformblatt wird dann umgehend zugeschickt.
- Ab GdB 20 erteilt das LASG einen Feststellungsbescheid; ab GdB 50 gibt es den Ausweis.

## Bearbeitungsdauer

Die derzeitige durchschnittliche Erledigungszeit liegt laut LASG bei 6 Monaten (FAQ, Stand 16.07.2025). [Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/MenschenMitBehinderung/MenschenMitBehinderungFAQ)

## Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?

Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.

[Schnellcheck starten](https://gdb-check.de/check)

Diese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:

- [GdB bei Depressionen](https://gdb-check.de/gdb-bei-depressionen): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Rückenleiden und Bandscheibenvorfall](https://gdb-check.de/gdb-bei-rueckenleiden): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Kniearthrose und künstlichem Kniegelenk](https://gdb-check.de/gdb-bei-kniearthrose): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Hüftarthrose und künstlichem Hüftgelenk](https://gdb-check.de/gdb-bei-hueftarthrose): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Diabetes](https://gdb-check.de/gdb-bei-diabetes): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei Schlafapnoe](https://gdb-check.de/gdb-bei-schlafapnoe): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- [GdB bei COPD](https://gdb-check.de/gdb-bei-copd): Was im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt

## Was im Befundbericht stehen sollte

Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den [Ratgebern](https://gdb-check.de/gdb-tabelle).

## Häufige Fragen

### Kann ich den Antrag in Schleswig-Holstein online stellen?

Nein. Die LASG-Seiten bieten keinen Online-Antrag an (Stand 13.10.2026). Antrag mit Vordruck oder formlos; das Formular wird dann zugeschickt.

### Welche Stelle ist in Schleswig-Holstein zuständig?

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), vormals Landesamt für soziale Dienste. Zuständig ist der Dienstsitz des LASG für den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen; die Zuordnung steht auf der Ansprechpartner-Seite des LASG.

### Wie lange dauert die Bearbeitung in Schleswig-Holstein?

Die derzeitige durchschnittliche Erledigungszeit liegt laut LASG bei 6 Monaten (FAQ, Stand 16.07.2025).

## Quellen

- [LASG – Menschen mit Behinderung: Was wir für Sie tun (externe Seite)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/MenschenMitBehinderung/MenschenMitBehinderungHauptartikel) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [LASG – Formulare für Menschen mit Behinderung (externe Seite)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/MenschenMitBehinderung/MenschenMitBehinderungZumHerunterladen) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [LASG – Häufig gestellte Fragen (externe Seite)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/MenschenMitBehinderung/MenschenMitBehinderungFAQ) (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [LASG – Ansprechpartner nach Kreis (externe Seite)](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Kontakt/TabModule_Zustaendigkeit/_AnsprechpartnerZusaendigkeitKreiseSchwbR) (abgerufen am 13. Oktober 2026)

Stand: 13. Oktober 2026
