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GdB 90: Was gilt ab diesem Grad der Behinderung?

Ab GdB 50 gelten Sie als schwerbehindert: Schwerbehindertenausweis, besonderer Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub (bei Fünf-Tage-Woche), Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher ohne Abschläge (bei 35 Versicherungsjahren) und höherer Steuer-Pauschbetrag. Der Behinderten-Pauschbetrag für GdB 90 beträgt 2.460 € pro Jahr (§ 33b EStG).

Stand , Versorgungsmedizin-Verordnung in der Fassung vom 29.09.2025

GdB 90 auf der Skala
  • GdB 90
  • unter 20: in der Regel keine Feststellung
  • ab 20: Feststellung und Steuer-Pauschbetrag
  • ab 30: Gleichstellung möglich
  • ab 50: Schwerbehinderung

Schwellen bis GdB 90

  • Ab GdB 20: Feststellung und Steuer-Pauschbetrag

    Ab GdB 20 stellt das Versorgungsamt eine Behinderung fest. Sie können den Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung nutzen.

  • Ab GdB 30: Gleichstellung möglich

    Ab GdB 30 können Berufstätige bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen, wenn sie ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht behalten oder nicht finden können. Sie bringt den besonderen Kündigungsschutz.

    Gilt nur für Berufstätige und Arbeitsuchende.

  • Ab GdB 50: Schwerbehinderung

    Ab GdB 50 gelten Sie als schwerbehindert: Schwerbehindertenausweis, besonderer Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub (bei Fünf-Tage-Woche), Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher ohne Abschläge (bei 35 Versicherungsjahren) und höherer Steuer-Pauschbetrag.

Behinderten-Pauschbetrag bei GdB 90

Bei einem festgestellten GdB von 90 beträgt der Pauschbetrag nach § 33b EStG 2.460 € pro Jahr. Alle Beträge im Überblick

Bei welchen Erkrankungen GdB 90 vorgesehen ist

Für diese Ausprägungen nennt die Versorgungsmedizin-Verordnung einen Wert oder eine Spanne, die 90 einschließt:

Einzel-GdB 90 laut Versorgungsmedizin-Verordnung (Auswahl der Erkrankungen dieses Ratgebers)
ErkrankungAusprägungGdB
DepressionSchwere Störung mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten80–100
Rücken und WirbelsäuleSchwerste Belastungsunfähigkeit80–100
Hüftarthrose und HüftgelenkStarke Bewegungseinschränkung, beidseitig60–100
COPD und chronische LungenerkrankungEinschränkung schweren Grades80–100

Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, bildet das Versorgungsamt einen Gesamt-GdB – die Einzelwerte werden dabei nicht addiert. So entsteht der Gesamt-GdB

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag bei GdB 90?

2.460 € pro Jahr nach § 33b EStG.

Welche Schwellen erreicht ein GdB von 90?

Ab GdB 20 stellt das Versorgungsamt eine Behinderung fest. Sie können den Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung nutzen. Ab GdB 30 können Berufstätige bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen, wenn sie ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht behalten oder nicht finden können. Sie bringt den besonderen Kündigungsschutz. Ab GdB 50 gelten Sie als schwerbehindert: Schwerbehindertenausweis, besonderer Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub (bei Fünf-Tage-Woche), Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher ohne Abschläge (bei 35 Versicherungsjahren) und höherer Steuer-Pauschbetrag.

Bei welchen Erkrankungen sieht die Versorgungsmedizin-Verordnung einen GdB von 90 vor?

Unter den Erkrankungen dieses Ratgebers bei: Depression, Rücken und Wirbelsäule, Hüftarthrose und Hüftgelenk, COPD und chronische Lungenerkrankung. Entscheidend ist jeweils die Ausprägung, nicht die Diagnose.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsgrundlage
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)
Rechtsstand
Teil A in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der VersMedV vom 29.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 228). Teil B: Abschnitte 3.6, 3.7, 8.3, 8.7, 15.1, 18.9, 18.12, 18.14.
Stand der Datenbasis

Inhalte werden derzeit fachlich geprüft

Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung.