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GdB-Rechner – Grad der Behinderung einschätzen

Mit dem GdB-Rechner schätzen Sie in wenigen Minuten, welcher Grad der Behinderung für Sie realistisch ist. Grundlage ist die Versorgungsmedizin-Verordnung, nach der auch die Versorgungsämter entscheiden. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser.

Eine Hand füllt mit einem Kugelschreiber ein Formular aus
Foto: Colynary Media / Unsplash

Womit möchten Sie beginnen?

Jetzt GdB einschätzen

So funktioniert der Rechner

  1. Erkrankungen auswählen – zum Beispiel Depression, Rückenleiden, Arthrose, Diabetes, Schlafapnoe oder COPD.
  2. Fragen in Alltagssprache beantworten – es geht darum, wie stark Sie im Alltag eingeschränkt sind, nicht nur um die Diagnose.
  3. Ergebnis erhalten – eine realistische GdB-Spanne, Hinweise auf fehlende Unterlagen und eine Übersicht, welche Vorteile für Sie in Frage kommen.

Warum eine Spanne statt einer einzelnen Zahl?

Die Versorgungsmedizin-Verordnung nennt für viele Erkrankungen Spannen, etwa 30–40 oder 50–70. Wo Sie innerhalb dieser Spanne landen und wie mehrere Erkrankungen zusammenwirken, entscheidet das Amt im Einzelfall. Ein Rechner, der eine exakte Zahl verspricht, täuscht eine Genauigkeit vor, die es nicht gibt.

Wichtig: Einzelwerte werden nicht addiert. Ausgangspunkt ist die stärkste Beeinträchtigung; weitere erhöhen den Gesamtwert nur, wenn sie den Alltag zusätzlich belasten. So rechnet der Check

Häufige Fragen

Ist der GdB-Rechner verbindlich? Nein. Er gibt eine Orientierung. Verbindlich entscheidet das Versorgungsamt anhand Ihrer ärztlichen Unterlagen.

Welche Erkrankungen deckt der Rechner ab? Derzeit einige häufige Erkrankungen. Weitere Gesundheitsstörungen können Ihren Gesamt-GdB erhöhen; geben Sie im Antrag immer alle an.

Was passiert mit meinen Angaben? Nichts. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Ihre Angaben werden weder gespeichert noch übertragen.

Ab welchem GdB lohnt sich ein Antrag? Festgestellt wird ein GdB ab 20; schon dann gibt es einen steuerlichen Pauschbetrag. Ab 30 ist für Berufstätige eine Gleichstellung möglich, ab 50 gilt man als schwerbehindert. Mehr zum GdB

Welcher GdB passt zu Ihren Angaben?

Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.

Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

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Quellen und Rechtsstand

Rechtsgrundlage
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)
Rechtsstand
Teil A in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der VersMedV vom 29.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 228). Teil B: Abschnitte 3.6, 3.7, 8.3, 8.7, 15.1, 18.9, 18.12, 18.14.
Stand der Datenbasis

Inhalte werden derzeit fachlich geprüft

Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung.