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GdB bei COPD

Bei COPD bemisst sich der GdB nach Atemnot und Lungenfunktion: Bei einer Einschränkung geringen Grades sieht die Versorgungsmedizin-Verordnung 20–40 vor, bei mittlerem Grad 50–70 und bei schwerem Grad 80–100. Maßgeblich sind die Messwerte im Verhältnis zum Sollwert und die Belastung, ab der Atemnot auftritt.

Stand , Versorgungsmedizin-Verordnung in der Fassung vom 29.09.2025

GdB-Werte laut Versorgungsmedizin-Verordnung

Werte bei COPD und chronische Lungenerkrankung laut Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage Teil B Nr. 8.3 (Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion)
Beschreibung laut VerordnungGdB
Keine dauernde Einschränkung der Lungenfunktionunterhalb einer Einschränkung geringen Grades0–10
Einschränkung geringen Gradesüber das übliche Maß hinausgehende Atemnot bei mittelschwerer Belastung; Messwerte bis zu 1/3 niedriger als Sollwerte; Blutgase im Normbereich20–40
Einschränkung mittleren GradesAtemnot schon bei alltäglicher leichter Belastung; Messwerte bis zu 2/3 niedriger als Sollwerte; respiratorische Partialinsuffizienz50–70
Einschränkung schweren GradesAtemnot bei leichtester Belastung oder in Ruhe; Messwerte um mehr als 2/3 niedriger als Sollwerte; respiratorische Globalinsuffizienz80–100

Einzelwerte unter 20 führen allein nicht zur Feststellung einer Behinderung. Bei mehreren Erkrankungen bildet das Versorgungsamt einen Gesamt-GdB.

Worauf das Versorgungsamt achtet

Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen diese Fragen konkret beantworten:

  • Welche Werte zeigt die aktuelle Lungenfunktionsprüfung (statisch und dynamisch, in Prozent des Sollwerts)?
  • Welche Blutgaswerte liegen vor, in Ruhe und unter Belastung?
  • Ab welcher Belastung tritt Atemnot auf (z. B. Gehstrecke, Treppenstufen, Belastungstest)?
  • Wie häufig kommt es zu Verschlechterungen (Exazerbationen) und Klinikaufenthalten?

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Häufige Fragen

Ab wann gibt es bei COPD einen GdB von 50?

Wenn bereits bei alltäglicher leichter Belastung, etwa beim Spazierengehen oder einer Etage Treppe, Atemnot auftritt und die Messwerte bis zu zwei Drittel unter dem Sollwert liegen.

Welche Untersuchungen sind wichtig?

Eine aktuelle Lungenfunktionsprüfung mit Werten in Prozent des Sollwerts, Blutgasanalysen und gegebenenfalls ein Belastungstest.

Gibt es mit COPD weitere Merkzeichen?

Bei starker Einschränkung der Gehfähigkeit kann zusätzlich das Merkzeichen G in Betracht kommen. Das wird gesondert geprüft.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsgrundlage
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)
Rechtsstand
Teil A in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der VersMedV vom 29.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 228). Teil B: Abschnitte 3.6, 3.7, 8.3, 8.7, 15.1, 18.9, 18.12, 18.14.
Stand der Datenbasis

Inhalte werden derzeit fachlich geprüft

Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung.