GdB bei COPD
Bei COPD bemisst sich der GdB nach Atemnot und Lungenfunktion: Bei einer Einschränkung geringen Grades sieht die Versorgungsmedizin-Verordnung 20–40 vor, bei mittlerem Grad 50–70 und bei schwerem Grad 80–100. Maßgeblich sind die Messwerte im Verhältnis zum Sollwert und die Belastung, ab der Atemnot auftritt.
Stand , Versorgungsmedizin-Verordnung in der Fassung vom 29.09.2025
GdB-Werte laut Versorgungsmedizin-Verordnung
| Beschreibung laut Verordnung | GdB |
|---|---|
| Keine dauernde Einschränkung der Lungenfunktionunterhalb einer Einschränkung geringen Grades | 0–10 |
| Einschränkung geringen Gradesüber das übliche Maß hinausgehende Atemnot bei mittelschwerer Belastung; Messwerte bis zu 1/3 niedriger als Sollwerte; Blutgase im Normbereich | 20–40 |
| Einschränkung mittleren GradesAtemnot schon bei alltäglicher leichter Belastung; Messwerte bis zu 2/3 niedriger als Sollwerte; respiratorische Partialinsuffizienz | 50–70 |
| Einschränkung schweren GradesAtemnot bei leichtester Belastung oder in Ruhe; Messwerte um mehr als 2/3 niedriger als Sollwerte; respiratorische Globalinsuffizienz | 80–100 |
Einzelwerte unter 20 führen allein nicht zur Feststellung einer Behinderung. Bei mehreren Erkrankungen bildet das Versorgungsamt einen Gesamt-GdB.
Worauf das Versorgungsamt achtet
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen diese Fragen konkret beantworten:
- Welche Werte zeigt die aktuelle Lungenfunktionsprüfung (statisch und dynamisch, in Prozent des Sollwerts)?
- Welche Blutgaswerte liegen vor, in Ruhe und unter Belastung?
- Ab welcher Belastung tritt Atemnot auf (z. B. Gehstrecke, Treppenstufen, Belastungstest)?
- Wie häufig kommt es zu Verschlechterungen (Exazerbationen) und Klinikaufenthalten?
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Schnellcheck mit COPD und chronische Lungenerkrankung startenHäufige Fragen
Ab wann gibt es bei COPD einen GdB von 50?
Wenn bereits bei alltäglicher leichter Belastung, etwa beim Spazierengehen oder einer Etage Treppe, Atemnot auftritt und die Messwerte bis zu zwei Drittel unter dem Sollwert liegen.
Welche Untersuchungen sind wichtig?
Eine aktuelle Lungenfunktionsprüfung mit Werten in Prozent des Sollwerts, Blutgasanalysen und gegebenenfalls ein Belastungstest.
Gibt es mit COPD weitere Merkzeichen?
Bei starker Einschränkung der Gehfähigkeit kann zusätzlich das Merkzeichen G in Betracht kommen. Das wird gesondert geprüft.
Quellen und Rechtsstand
- VersMedV, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 8.3 (öffnet in neuem Tab)
- betanet: COPD > Behinderung (öffnet in neuem Tab)
- Rechtsgrundlage
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)
- Rechtsstand
- Teil A in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der VersMedV vom 29.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 228). Teil B: Abschnitte 3.6, 3.7, 8.3, 8.7, 15.1, 18.9, 18.12, 18.14.
- Stand der Datenbasis
Inhalte werden derzeit fachlich geprüft
Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung.