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GdB bei Depressionen

Bei Depressionen liegt der GdB laut Versorgungsmedizin-Verordnung je nach Schwere zwischen 0 und 100. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie stark Beruf, Familie und soziale Kontakte beeinträchtigt sind: Deutlich einschränkende Depressionen werden mit 30–40 bewertet, schwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten mit 50–70.

Stand , Versorgungsmedizin-Verordnung in der Fassung vom 29.09.2025

GdB-Werte laut Versorgungsmedizin-Verordnung

Werte bei Depression laut Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage Teil B Nr. 3.7 (Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen); ergänzend Nr. 3.6 (affektive Psychosen)
Beschreibung laut VerordnungGdB
Leichtere psychische Störungleichtere psychovegetative oder psychische Störungen0–20
Stärker behindernde Störungstärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägtere depressive Störungen)30–40
Schwere Störung mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeitenschwere Störungen mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten50–70
Schwere Störung mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeitenschwere Störungen mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten80–100

Einzelwerte unter 20 führen allein nicht zur Feststellung einer Behinderung. Bei mehreren Erkrankungen bildet das Versorgungsamt einen Gesamt-GdB.

Worauf das Versorgungsamt achtet

Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen diese Fragen konkret beantworten:

  • Welche Diagnosen bestehen seit wann, und wie ist der Verlauf (Episoden, Dauer, Häufigkeit)?
  • Wie wirkt sich die Erkrankung konkret auf Beruf und Leistungsfähigkeit aus (Arbeitsunfähigkeitszeiten, reduzierte Stunden, Arbeitsplatzverlust)?
  • Wie wirkt sie sich auf Familie, Partnerschaft und soziale Kontakte aus (Rückzug, Konflikte, Isolation)?
  • Wie stufen Sie die sozialen Anpassungsschwierigkeiten ein: leicht, mittelgradig oder schwer?
  • Welche Behandlung erfolgt (Psychotherapie, Medikation, Klinikaufenthalte) und mit welchem Erfolg?

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Häufige Fragen

Ab wann gibt es bei Depressionen einen GdB von 50?

Wenn eine schwere Störung mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten vorliegt – etwa wenn Arbeit und Beziehungen erheblich beeinträchtigt sind. Das muss ein Befundbericht von Facharzt oder Psychotherapeut konkret beschreiben.

Welche Unterlagen braucht das Versorgungsamt bei Depressionen?

Vor allem aktuelle Befundberichte aus Psychiatrie oder Psychotherapie und gegebenenfalls Klinik-Entlassberichte. Sie sollten Verlauf, Behandlung und die konkreten Auswirkungen auf Beruf, Familie und soziale Kontakte beschreiben.

Zählen andere Erkrankungen zusätzlich?

Ja. Das Amt bildet aus allen Beeinträchtigungen einen Gesamt-GdB. Die Werte werden dabei nicht addiert; entscheidend ist, wie sich die Erkrankungen zusammen auf den Alltag auswirken.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsgrundlage
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)
Rechtsstand
Teil A in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der VersMedV vom 29.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 228). Teil B: Abschnitte 3.6, 3.7, 8.3, 8.7, 15.1, 18.9, 18.12, 18.14.
Stand der Datenbasis

Inhalte werden derzeit fachlich geprüft

Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung.