Zum Inhalt springen

Unabhängiges Angebot – keine Behörde

BetaInhalte werden derzeit fachlich geprüft.Prüfstatus

Behinderten-Pauschbetrag nach GdB

Der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG beträgt je nach Grad der Behinderung zwischen 384 € (GdB 20) und 2.840 € (GdB 100) pro Jahr.

Ab GdB 20 stellt das Versorgungsamt eine Behinderung fest. Sie können den Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung nutzen.

Pauschbeträge im Überblick

Behinderten-Pauschbetrag pro Jahr nach § 33b EStG
Grad der BehinderungPauschbetrag pro Jahr
GdB 20384 €
GdB 30620 €
GdB 40860 €
GdB 501.140 €
GdB 601.440 €
GdB 701.780 €
GdB 802.120 €
GdB 902.460 €
GdB 1002.840 €

Welcher GdB passt zu Ihren Angaben?

Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.

Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

Schnellcheck starten

Quellen und Rechtsstand

Rechtsgrundlage
Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage zu § 2 „Versorgungsmedizinische Grundsätze“ (amtlicher Text, öffnet in neuem Tab)
Rechtsstand
Teil A in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der VersMedV vom 29.09.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 228). Teil B: Abschnitte 3.6, 3.7, 8.3, 8.7, 15.1, 18.9, 18.12, 18.14.
Stand der Datenbasis

Inhalte werden derzeit fachlich geprüft

Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung.