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Merkzeichen 1.Kl.

Merkzeichen 1.Kl. steht für: erfüllt die im Verkehr mit Eisenbahnen tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse. Das Merkzeichen 1. Kl. ist kein allgemeines Merkzeichen für schwerbehinderte Menschen.

Voraussetzungen

Das Merkzeichen 1. Kl. ist kein allgemeines Merkzeichen für schwerbehinderte Menschen. Es erhalten nur schwerkriegsbeschädigte Menschen nach dem Bundesversorgungsgesetz und Verfolgte nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70, wenn ihr Gesundheitszustand die Unterbringung in der 1. Wagenklasse ständig erfordert. Das wird nach Angaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg bei Empfängern der drei höchsten Pflegezulagestufen, bei Kriegsblinden sowie bei kriegsbeschädigten Ohnhändern und Querschnittsgelähmten angenommen. Maßgeblich sind die tariflich festgelegten Voraussetzungen der Eisenbahn; die Versorgungsbehörde entscheidet im Einzelfall.

Zusammenhang mit dem GdB

Kein GdB-Wert, sondern ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70 nach dem sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz bzw. Bundesentschädigungsgesetz). Ein hoher GdB allein genügt nicht.

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen 1.Kl.
NachteilsausgleichWasBetragRechtsgrundlage
1. Klasse mit Fahrkarte der 2. Klasse (externe Seite), öffnet in neuem TabMit einer Fahrkarte der 2. Klasse dürfen Sie in allen Zügen der Deutschen Bahn die 1. Klasse nutzen, ausgenommen Sonderzüge und Sonderwagen.Kein Betrag genannt§ 3 Abs. 1 Nr. 6 SchwbAwV; Tarif der Deutschen Bahn
1. Klasse im Nahverkehr mit Wertmarke (externe Seite), öffnet in neuem TabHaben Sie zusätzlich eine Wertmarke, fahren Sie in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (z. B. RE, RB, S-Bahn) auch in der 1. Klasse kostenfrei.Kein Betrag genannt§ 228 Abs. 1 SGB IX; Tarif der Deutschen Bahn

Häufige Fragen

Kann ich als schwerbehinderter Mensch das Merkzeichen 1. Kl. beantragen?

In aller Regel nicht. Es ist Schwerkriegsbeschädigten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Verfolgten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70 vorbehalten, deren Zustand die 1. Klasse ständig erfordert (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 SchwbAwV; Sozialministerium Baden-Württemberg).

Fahre ich mit Wertmarke kostenlos in der 1. Klasse?

Nur mit dem Merkzeichen 1. Kl.: Dann ist im Nahverkehr der Deutschen Bahn mit Wertmarke auch die 1. Klasse kostenfrei. Ohne dieses Merkzeichen gilt die kostenfreie Fahrt mit Wertmarke nur in der 2. Klasse (Deutsche Bahn).

Hinweis zum Check

Der GdB-Check schätzt den GdB, Merkzeichen prüft er nicht. Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 Nr. 6 SchwbAwV; Tarifbestimmungen der Eisenbahnen

Weiterführende Seiten

Quellen

Inhalte werden derzeit fachlich geprüft

Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung. Zum Prüfstatus

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