Merkzeichen 1.Kl.
Merkzeichen 1.Kl. steht für: erfüllt die im Verkehr mit Eisenbahnen tariflich festgelegten gesundheitlichen Voraussetzungen für die Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse. Das Merkzeichen 1. Kl. ist kein allgemeines Merkzeichen für schwerbehinderte Menschen.
Voraussetzungen
Das Merkzeichen 1. Kl. ist kein allgemeines Merkzeichen für schwerbehinderte Menschen. Es erhalten nur schwerkriegsbeschädigte Menschen nach dem Bundesversorgungsgesetz und Verfolgte nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70, wenn ihr Gesundheitszustand die Unterbringung in der 1. Wagenklasse ständig erfordert. Das wird nach Angaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg bei Empfängern der drei höchsten Pflegezulagestufen, bei Kriegsblinden sowie bei kriegsbeschädigten Ohnhändern und Querschnittsgelähmten angenommen. Maßgeblich sind die tariflich festgelegten Voraussetzungen der Eisenbahn; die Versorgungsbehörde entscheidet im Einzelfall.
Zusammenhang mit dem GdB
Kein GdB-Wert, sondern ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70 nach dem sozialen Entschädigungsrecht (Bundesversorgungsgesetz bzw. Bundesentschädigungsgesetz). Ein hoher GdB allein genügt nicht.
Nachteilsausgleiche
| Nachteilsausgleich | Was | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 1. Klasse mit Fahrkarte der 2. Klasse (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Mit einer Fahrkarte der 2. Klasse dürfen Sie in allen Zügen der Deutschen Bahn die 1. Klasse nutzen, ausgenommen Sonderzüge und Sonderwagen. | Kein Betrag genannt | § 3 Abs. 1 Nr. 6 SchwbAwV; Tarif der Deutschen Bahn |
| 1. Klasse im Nahverkehr mit Wertmarke (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Haben Sie zusätzlich eine Wertmarke, fahren Sie in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (z. B. RE, RB, S-Bahn) auch in der 1. Klasse kostenfrei. | Kein Betrag genannt | § 228 Abs. 1 SGB IX; Tarif der Deutschen Bahn |
Häufige Fragen
Kann ich als schwerbehinderter Mensch das Merkzeichen 1. Kl. beantragen?
In aller Regel nicht. Es ist Schwerkriegsbeschädigten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Verfolgten nach dem Bundesentschädigungsgesetz mit einem Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70 vorbehalten, deren Zustand die 1. Klasse ständig erfordert (§ 3 Abs. 1 Nr. 6 SchwbAwV; Sozialministerium Baden-Württemberg).
Fahre ich mit Wertmarke kostenlos in der 1. Klasse?
Nur mit dem Merkzeichen 1. Kl.: Dann ist im Nahverkehr der Deutschen Bahn mit Wertmarke auch die 1. Klasse kostenfrei. Ohne dieses Merkzeichen gilt die kostenfreie Fahrt mit Wertmarke nur in der 2. Klasse (Deutsche Bahn).
Hinweis zum Check
Der GdB-Check schätzt den GdB, Merkzeichen prüft er nicht. Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Nr. 6 SchwbAwV; Tarifbestimmungen der Eisenbahnen
Weiterführende Seiten
Quellen
- § 3 SchwbAwV – Weitere Merkzeichen (Normtext, zuletzt geändert 20.08.2021; Textspiegel lxgesetze.de, da dejure.org und buzer.de nicht abrufbar waren) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Lebenslagen-Text zu den Merkzeichen (Freigabe Sozialministerium Baden-Württemberg, 19.01.2026), veröffentlicht über das Portal der Stadt Gerlingen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Deutsche Bahn: Vergünstigungen für Reisende mit Behinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Rhein-Sieg-Kreis, Versorgungsamt: Antrag auf Feststellung nach dem SGB IX (Formular SB 5/26a – 2026) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
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