Schwerbehindertenausweis beantragen: So geht es in Ihrem Bundesland
Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie beim zuständigen Versorgungsamt Ihres Bundeslandes. Der Antrag ist kostenlos. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert. Welcher GdB zu Ihren Angaben passt, zeigt der kostenlose Schnellcheck.
So gehen Sie vor
- Schnellcheck machen: Der Schnellcheck schätzt, welcher GdB zu Ihren Angaben passt.
- Befundberichte vorbereiten: Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Was bei Ihrer Erkrankung im Befund stehen sollte, steht in den Ratgebern weiter unten.
- Antrag stellen: Sie stellen beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag. Sie nennen Ihre Gesundheitsstörungen und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Der Antrag ist kostenlos. Zuständige Stelle und Antragsweg finden Sie in der Tabelle für Ihr Bundesland.
- Bescheid prüfen: Sie erhalten einen Bescheid. Gegen ihn können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Zuständige Stelle und Online-Antrag in allen Bundesländern
| Bundesland | Zuständige Stelle | Online-Antrag | Länderseite |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut) | teilweise | Hinweise für Baden-Württemberg |
| Bayern | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) | ja | Hinweise für Bayern |
| Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Versorgungsamt Berlin | nein | Hinweise für Berlin |
| Brandenburg | Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Abteilung 3 – Schwerbehindertenfeststellungsverfahren | ja | Hinweise für Brandenburg |
| Bremen | Amt für Versorgung und Inklusion Bremen (AVIB) | teilweise | Hinweise für Bremen |
| Hamburg | Versorgungsamt Hamburg (Sozialbehörde – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Referat Schwerbehindertenfeststellungen) | ja | Hinweise für Hamburg |
| Hessen | Hessisches Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) des Wohnorts – sechs Ämter unter Fachaufsicht des Regierungspräsidiums Gießen (Landesversorgungsamt) | ja | Hinweise für Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung Soziales – Versorgungsamt in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin oder Stralsund | ja | Hinweise für Mecklenburg-Vorpommern |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt) – Außenstellen Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Verden | ja | Hinweise für Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | Kreis bzw. kreisfreie Stadt des Wohnorts (Fachaufsicht: Bezirksregierung Münster) | teilweise | Hinweise für Nordrhein-Westfalen |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Dienststellen/Bürger-Service-Büros in Koblenz, Landau, Mainz und Trier | ja | Hinweise für Rheinland-Pfalz |
| Saarland | Landesamt für Soziales (LAS), Abteilung Schwerbehindertenrecht | ja | Hinweise für Saarland |
| Sachsen | Landratsamt bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (meist Sozialamt, Bereich Schwerbehindertenrecht) | teilweise | Hinweise für Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit (LAS) – Schwerbehindertenfeststellung | nein | Hinweise für Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), vormals Landesamt für soziale Dienste | nein | Hinweise für Schleswig-Holstein |
| Thüringen | Landratsamt des Landkreises bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (Fachdienst Soziales/Schwerbehindertenrecht) | nein | Hinweise für Thüringen |
Befundberichte vorbereiten: Ratgeber nach Erkrankung
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben.
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Häufige Fragen
Was kostet der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis?
Der Antrag ist kostenlos.
Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Ab GdB 50 gelten Sie als schwerbehindert: Schwerbehindertenausweis, besonderer Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub (bei Fünf-Tage-Woche), Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher ohne Abschläge (bei 35 Versicherungsjahren) und höherer Steuer-Pauschbetrag.
Wie lange gilt der Schwerbehindertenausweis?
Der Schwerbehindertenausweis ist meist auf bis zu fünf Jahre befristet.
Was kann ich gegen den Bescheid tun?
Sie erhalten einen Bescheid. Gegen ihn können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wie beantrage ich ein Merkzeichen?
Merkzeichen stellt die für das Schwerbehindertenrecht zuständige Behörde Ihres Landes nur auf Antrag fest, und zwar im selben Verfahren wie den GdB (§ 152 Abs. 1 und 4 SGB IX). Im Antragsformular kreuzen Sie die gewünschten Merkzeichen an; im Formular des Versorgungsamts Rhein-Sieg-Kreis (2026) sind das zum Beispiel G, aG, B, RF, TBl, H, 1.Kl, Bl und Gl. Haben Sie bereits einen Bescheid, stellen Sie einen Änderungsantrag und geben an, dass weitere Merkzeichen festgestellt werden sollen; dabei nennen Sie Gesundheitsstörungen, die neu sind oder sich verschlimmert haben. Festgestellte Merkzeichen stehen im Bescheid und werden in den Schwerbehindertenausweis eingetragen (§ 152 Abs. 5 SGB IX).
Bekomme ich ein Merkzeichen automatisch mit einem bestimmten GdB?
Merkzeichen sind eigene gesundheitliche Merkmale (§ 152 Abs. 4 SGB IX). Die Behörde prüft jedes beantragte Merkzeichen nach seinen eigenen Voraussetzungen – ein bestimmter Gesamt-GdB führt nicht automatisch zu einem Merkzeichen. Einige Merkzeichen knüpfen aber an GdB-Werte an: aG an eine mobilitätsbezogene Beeinträchtigung, die einem GdB von mindestens 80 entspricht; RF an einen GdB von mindestens 80 oder von mindestens 60 allein wegen einer Sehbehinderung; TBl an einen GdB von mindestens 70 für das Hören und 100 für das Sehen. Eingetragen werden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, den es für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB ab 50 gibt.
Welcher GdB passt zu Ihren Angaben?
Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.
Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
Schnellcheck startenQuellen
- Baden-Württemberg: Regierungspräsidien BW – Schwerbehindertenrecht, Feststellungsverfahren (SGB IX) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Baden-Württemberg: service-bw-Verfahrensbeschreibung „Schwerbehindertenausweis beantragen“ (eingebunden bei Stadt Heidelberg) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Baden-Württemberg: Stadt Stuttgart – Schwerbehindertenausweis beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Bayern: ZBFS – Antrag und Feststellungsverfahren (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Bayern: ZBFS-Pressemitteilung 20/25 (01.12.2025) – vollständig digitale Bearbeitung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Bayern: ZBFS – Schwerbehindertenausweis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Berlin: Service-Portal Berlin – Schwerbehinderung: Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Berlin: LAGeSo – Der Schwerbehindertenausweis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Brandenburg: LASV – Online-Anträge Schwerbehinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Brandenburg: LASV-Faltblatt Online-Service-Leistungen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Brandenburg: LASV-Faltblatt Schwerbehinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Brandenburg: FIM-Portal, Landesredaktion Brandenburg – Schwerbehindertenausweis Ausstellung (freigegeben 24.03.2025) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Bremen: FIM/PVOG, Serviceportal Bremen – Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Bremen: AVIB – Erstantrag SB 5, Stand 12/2025 (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Bremen: AVIB – FAQ Schwerbehindertenrecht (Stand 09/2018) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Hamburg: hamburg.de – Erstantrag Schwerbehinderte (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Hamburg: FIM-Portal, Landesredaktion Hamburg – Schwerbehindertenausweis beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Hamburg: Versorgungsamt Hamburg – Antragstellung im Internet (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Hessen: RP Gießen – Onlineantrag auf Schwerbehinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Hessen: RP Gießen – Anträge und Infos (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Hessen: RP Gießen – Flyer Schwerbehindertenrecht 2025 (mit HAVS-Standorten) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Hessen: FIM-Portal, Landesredaktion Hessen – Behinderung Feststellung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS – Schwerbehindertenrecht (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Mecklenburg-Vorpommern: LAGuS – Versorgungsamt (Standorte und örtliche Zuständigkeit) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Mecklenburg-Vorpommern: FIM/PVOG, Mecklenburg-Vorpommern – Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Niedersachsen: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – FAQ Behinderung und Ausweis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Niedersachsen: Landesamt – LS Online (Online-Antragstellung SGB IX) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Niedersachsen: FIM-Portal, Niedersachsen – Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Nordrhein-Westfalen: FIM-Portal, Landesredaktion NRW – Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung Münster – Schwerbehindertenrecht (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Nordrhein-Westfalen: ELSA.NRW – elektronischer Schwerbehindertenantrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Rheinland-Pfalz: LSJV – Feststellung der Behinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Rheinland-Pfalz: FIM-Portal, Rheinland-Pfalz – Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Saarland: Landeshauptstadt Saarbrücken – Schwerbehinderten-Ausweis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Saarland: FIM/PVOG, Saarland – Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Saarland: Landesamt für Soziales – Antragsverfahren Schwerbehinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Sachsen: VwV SGB IX der Sächsischen Staatsregierung (28.10.2009) – „Der Grad der Behinderung wird durch die Landkreise und Kreisfreien Städte festgestellt.“ (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Sachsen: FIM/PVOG, Sachsen (Redaktion Amt24) – Behinderung feststellen lassen (Erstantrag), freigegeben 25.03.2025 (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Sachsen: Landratsamt Mittelsachsen – Feststellung/Neufeststellung einer Behinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Sachsen-Anhalt: Sozialministerium Sachsen-Anhalt, PM 01.04.2026 – Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit nimmt seine Arbeit auf (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Sachsen-Anhalt: Serviceportal Halle (Saale) – Feststellung einer Behinderung beantragen (Landes-Zuständigkeitsfinder) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt, PM 14/2025 (08.02.2025) – 45.256 Anträge im Jahr 2024 (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Sachsen-Anhalt: LAS Sachsen-Anhalt – Antragsformulare (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Schleswig-Holstein: LASG – Menschen mit Behinderung: Was wir für Sie tun (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Schleswig-Holstein: LASG – Formulare für Menschen mit Behinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Schleswig-Holstein: LASG – Häufig gestellte Fragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Schleswig-Holstein: LASG – Ansprechpartner nach Kreis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Thüringen: FIM-Portal, Thüringen – Behinderung Feststellung beantragen (freigegeben 04.02.2025 durch TMSGAF) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Thüringen: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis – Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht (Thür-SGB IX 005 03/25) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Thüringen: Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen – Schwerbehindertenausweis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
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