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Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Merkzeichen B steht für: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, etwa beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt.

Voraussetzungen

Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, etwa beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt. Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen kommt B nur in Betracht, wenn zugleich die Voraussetzungen für G, Gl oder H vorliegen. Anzunehmen ist B danach bei Querschnittgelähmten, Ohnhändern, Blinden sowie bei Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken, bei denen G gerechtfertigt ist. B bedeutet nicht, dass Sie ohne Begleitung nicht reisen dürfen. Die Versorgungsbehörde entscheidet im Einzelfall.

Zusammenhang mit dem GdB

Kein eigener Mindest-GdB. Vorausgesetzt sind die Schwerbehinderung und zusätzlich die Voraussetzungen von G, Gl oder H (VersMedV Teil D Nr. 2 b).

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen B
NachteilsausgleichWasBetragRechtsgrundlage
Begleitperson fährt unentgeltlich (externe Seite), öffnet in neuem TabEine Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert; dafür ist keine Wertmarke nötig.Kein Betrag genannt§ 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX
Kostenlose Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn (externe Seite), öffnet in neuem TabLaut Deutscher Bahn können Inhaber des Merkzeichens B zwei Sitzplätze kostenfrei reservieren, auch ohne Wertmarke.Kein Betrag genanntTarif der Deutschen Bahn (kein Gesetz)

Häufige Fragen

Muss ich mit Merkzeichen B immer eine Begleitperson dabeihaben?

Nein. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass B nicht bedeutet, dass die Person ohne Begleitung eine Gefahr für sich oder andere darstellt (§ 229 Abs. 2 SGB IX). Sie dürfen eine Begleitperson kostenlos mitnehmen, müssen es aber nicht.

Fährt die Begleitperson auch im ICE kostenlos?

Ja, die unentgeltliche Beförderung der Begleitperson gilt nach § 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX im Nah- und Fernverkehr. Sie selbst brauchen im Fernverkehr dagegen in der Regel eine Fahrkarte, weil die Wertmarke dort nur auf ausgewählten Strecken gilt (Deutsche Bahn).

Kann ich Merkzeichen B ohne G bekommen?

In der Regel nicht: Nach VersMedV Teil D Nr. 2 b kommt B nur in Betracht, wenn auch die Voraussetzungen für G, Gl oder H vorliegen (so zitiert vom LSG Bayern, Beschluss vom 13.02.2025 – L 2 SB 102/24). Ob B zusteht, prüft die Versorgungsbehörde im Einzelfall.

Hinweis zum Check

Der GdB-Check schätzt den GdB, Merkzeichen prüft er nicht. Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.

Rechtsgrundlage

§ 229 Abs. 2 SGB IX; § 3 Abs. 2 SchwbAwV; VersMedV Anlage zu § 2, Teil D Nr. 2

Weiterführende Seiten

Quellen

Inhalte werden derzeit fachlich geprüft

Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung. Zum Prüfstatus

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