Merkzeichen B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
Merkzeichen B steht für: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, etwa beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt.
Voraussetzungen
Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind, etwa beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt. Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen kommt B nur in Betracht, wenn zugleich die Voraussetzungen für G, Gl oder H vorliegen. Anzunehmen ist B danach bei Querschnittgelähmten, Ohnhändern, Blinden sowie bei Sehbehinderten, Hörbehinderten, geistig behinderten Menschen und Anfallskranken, bei denen G gerechtfertigt ist. B bedeutet nicht, dass Sie ohne Begleitung nicht reisen dürfen. Die Versorgungsbehörde entscheidet im Einzelfall.
Zusammenhang mit dem GdB
Kein eigener Mindest-GdB. Vorausgesetzt sind die Schwerbehinderung und zusätzlich die Voraussetzungen von G, Gl oder H (VersMedV Teil D Nr. 2 b).
Nachteilsausgleiche
| Nachteilsausgleich | Was | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Begleitperson fährt unentgeltlich (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Eine Begleitperson wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert; dafür ist keine Wertmarke nötig. | Kein Betrag genannt | § 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX |
| Kostenlose Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Laut Deutscher Bahn können Inhaber des Merkzeichens B zwei Sitzplätze kostenfrei reservieren, auch ohne Wertmarke. | Kein Betrag genannt | Tarif der Deutschen Bahn (kein Gesetz) |
Häufige Fragen
Muss ich mit Merkzeichen B immer eine Begleitperson dabeihaben?
Nein. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass B nicht bedeutet, dass die Person ohne Begleitung eine Gefahr für sich oder andere darstellt (§ 229 Abs. 2 SGB IX). Sie dürfen eine Begleitperson kostenlos mitnehmen, müssen es aber nicht.
Fährt die Begleitperson auch im ICE kostenlos?
Ja, die unentgeltliche Beförderung der Begleitperson gilt nach § 228 Abs. 6 Nr. 1 SGB IX im Nah- und Fernverkehr. Sie selbst brauchen im Fernverkehr dagegen in der Regel eine Fahrkarte, weil die Wertmarke dort nur auf ausgewählten Strecken gilt (Deutsche Bahn).
Kann ich Merkzeichen B ohne G bekommen?
In der Regel nicht: Nach VersMedV Teil D Nr. 2 b kommt B nur in Betracht, wenn auch die Voraussetzungen für G, Gl oder H vorliegen (so zitiert vom LSG Bayern, Beschluss vom 13.02.2025 – L 2 SB 102/24). Ob B zusteht, prüft die Versorgungsbehörde im Einzelfall.
Hinweis zum Check
Der GdB-Check schätzt den GdB, Merkzeichen prüft er nicht. Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.
Rechtsgrundlage
§ 229 Abs. 2 SGB IX; § 3 Abs. 2 SchwbAwV; VersMedV Anlage zu § 2, Teil D Nr. 2
Weiterführende Seiten
Quellen
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2 (amtlicher Text, gesetze-im-internet.de) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 229 SGB IX – Persönliche Voraussetzungen (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 3 SchwbAwV – Weitere Merkzeichen (Normtext, zuletzt geändert 20.08.2021; Textspiegel lxgesetze.de, da dejure.org und buzer.de nicht abrufbar waren) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- LSG Bayern, Beschluss vom 13.02.2025 – L 2 SB 102/24 (zitiert VersMedV Teil D Nr. 2 und Nr. 1 f) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Deutsche Bahn: Vergünstigungen für Reisende mit Behinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Landratsamt Esslingen (Versorgungsamt): Merkblatt und Erläuterungen Schwerbehinderung (Neuauflage 01/18) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
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