Merkzeichen Bl: blind
Merkzeichen Bl steht für: blind. Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt.
Voraussetzungen
Blind ist, wem das Augenlicht vollständig fehlt. Als blind gilt auch, wessen Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 (1/50) beträgt, oder wer andere, gleich schwer wiegende Sehstörungen hat – vor allem starke Einschränkungen des Gesichtsfelds, zum Beispiel eine Sehschärfe von höchstens 0,05 mit einem Restgesichtsfeld von höchstens 15 Grad vom Zentrum oder eine Gesichtsfeldinsel von höchstens 5 Grad bei normaler Sehschärfe. Auch eine vollständige Rindenblindheit zählt dazu, eine visuelle Agnosie dagegen nicht. Maßgeblich sind die augenärztlichen Befunde; die Versorgungsbehörde entscheidet im Einzelfall.
Zusammenhang mit dem GdB
Kein GdB-Wert als Voraussetzung; maßgeblich sind Sehschärfe und Gesichtsfeld (VersMedV Teil A Nr. 6).
Nachteilsausgleiche
| Nachteilsausgleich | Was | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Statt des Tabellenbetrags nach GdB können Sie in der Steuererklärung den erhöhten Pauschbetrag geltend machen. | 7.400 € pro Jahr (seit 2021) | § 33b Abs. 3 EStG |
| Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Private behinderungsbedingte Fahrten werden pauschal als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt; weitere Fahrtkosten sind daneben nicht absetzbar. | 4.500 € pro Jahr (seit 2021) | § 33 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 EStG |
| Kostenlose Wertmarke für den Nahverkehr (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Sie erhalten auf Antrag eine Jahreswertmarke ohne Eigenbeteiligung und fahren damit unentgeltlich im öffentlichen Nahverkehr. | 0 € – kostenlose Jahreswertmarke auf Antrag (Stand 2026) | § 228 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1 SGB IX |
| Befreiung von der Kfz-Steuer (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit, solange es nicht zweckfremd genutzt wird; der Antrag geht an den Zoll. | vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer (Stand BMF-Leistungsbeschreibung 31.10.2024) | § 3a Abs. 1 KraftStG |
| Parkerleichterungen (blauer EU-Parkausweis) (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Mit dem EU-einheitlichen Parkausweis, der gesondert bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt wird, dürfen Sie Behindertenparkplätze nutzen. | Kein Betrag genannt | Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde nach Straßenverkehrsrecht (Normstelle nicht im Wortlaut geprüft) |
| Kostenlose Mitnahme des Blindenführhunds (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Ein Blindenführhund wird im Nah- und Fernverkehr unentgeltlich befördert. | Kein Betrag genannt | § 228 Abs. 6 Nr. 2 SGB IX |
| Blindengeld bzw. Blindenhilfe (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Blindengeld zahlen die Länder nach eigenem Landesrecht auf gesonderten Antrag; daneben gibt es die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII – Höhe und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland bzw. Einkommen. | Kein Betrag genannt | Landesblindengeldgesetze; § 72 SGB XII |
Häufige Fragen
Ab welcher Sehschärfe gilt man als blind?
Wenn die Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 (1/50) beträgt oder gleich schwere Gesichtsfeldausfälle vorliegen (VersMedV Teil A Nr. 6). Bei einer Sehschärfe von höchstens 0,05 (1/20) sprechen die Grundsätze von hochgradiger Sehbehinderung, nicht von Blindheit.
Welche Merkzeichen bekomme ich zusätzlich zu Bl?
Nach dem Lebenslagen-Text des Sozialministeriums Baden-Württemberg sind mit Bl stets auch die Merkzeichen G, B und H verbunden. Das Merkzeichen RF für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags muss dagegen eigens zuerkannt sein (rundfunkbeitrag.de).
Bekomme ich mit Merkzeichen Bl automatisch Blindengeld?
Nein. Blindengeld ist Landesrecht und wird gesondert beantragt; Höhe und Verfahren unterscheiden sich je nach Bundesland. In Niedersachsen erklärt man zum Beispiel im GdB-Antrag, ob zugleich Landesblindengeld beantragt wird (Merkblatt des Landessozialamts Niedersachsen).
Hinweis zum Check
Der GdB-Check schätzt den GdB, Merkzeichen prüft er nicht. Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV i. V. m. § 72 Abs. 5 SGB XII; VersMedV Anlage zu § 2, Teil A Nr. 6
Weiterführende Seiten
Quellen
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2 (amtlicher Text, gesetze-im-internet.de) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 3 SchwbAwV – Weitere Merkzeichen (Normtext, zuletzt geändert 20.08.2021; Textspiegel lxgesetze.de, da dejure.org und buzer.de nicht abrufbar waren) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- BMAS-Broschüre Versorgungsmedizin-Verordnung, Ausgabe 2015 (Kopie bereitgestellt von der Universität Regensburg) – Teil A Nr. 4 und Nr. 6 (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- BMAS: Versorgungsmedizin-Verordnung – Versorgungsmedizinische Grundsätze (Publikation k710, Seitenstand 31.03.2026; Volltext beim Abruf nicht auslesbar) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen, Abs. 2a Fahrtkostenpauschale (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Verwaltungsportal des Bundes, Herausgeber BMF (Stand 31.10.2024): Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Merkblatt zum Antrag nach dem SGB IX (11-LS-Merkblatt-01/2025) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Lebenslagen-Text zu den Merkzeichen (Freigabe Sozialministerium Baden-Württemberg, 19.01.2026), veröffentlicht über das Portal der Stadt Gerlingen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Menschen mit Behinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Landratsamt Esslingen (Versorgungsamt): Merkblatt und Erläuterungen Schwerbehinderung (Neuauflage 01/18) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
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