Merkzeichen H: hilflos
Merkzeichen H steht für: hilflos. Hilflos ist, wer für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf jedes Tages dauernd fremde Hilfe braucht, etwa beim An- und Auskleiden, beim Essen, bei der Körperpflege und beim Toilettengang.
Voraussetzungen
Hilflos ist, wer für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung der persönlichen Existenz im Ablauf jedes Tages dauernd fremde Hilfe braucht, etwa beim An- und Auskleiden, beim Essen, bei der Körperpflege und beim Toilettengang. Das gilt auch, wenn die Hilfe in Form von Überwachung oder Anleitung nötig ist oder wenn ständig jemand zur Hilfe bereitstehen muss. Einzelne Hilfeleistungen reichen nicht, auch wenn sie lebensnotwendig sind, und Hilfe im Haushalt zählt nicht mit. Nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen ist Hilflosigkeit zum Beispiel bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung, bei Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die dauernd – auch in der Wohnung – einen Rollstuhl erfordern, und bei dauerndem Krankenlager stets anzunehmen; bei Kindern gelten Sonderregeln, etwa bei Diabetes mellitus bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Die Versorgungsbehörde entscheidet im Einzelfall.
Zusammenhang mit dem GdB
Kein Mindest-GdB vorgeschrieben. Regelbeispiel: Hirnschäden, Anfallsleiden, geistige Behinderung oder Psychosen, die für sich allein einen GdS bzw. GdB von 100 bedingen, begründen in der Regel Hilflosigkeit; ebenso der Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, außer bei beidseitiger Unterschenkel- oder Fußamputation (VersMedV Teil A Nr. 4). Steuerlich steht eine Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen H gleich (§ 65 EStDV).
Nachteilsausgleiche
| Nachteilsausgleich | Was | Betrag | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Statt des Tabellenbetrags nach GdB können Sie in der Steuererklärung den erhöhten Pauschbetrag geltend machen. | 7.400 € pro Jahr (seit 2021) | § 33b Abs. 3 EStG |
| Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Private behinderungsbedingte Fahrten werden pauschal als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt; weitere Fahrtkosten sind daneben nicht absetzbar. | 4.500 € pro Jahr (seit 2021) | § 33 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 EStG |
| Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Wer einen Menschen mit Merkzeichen H persönlich in dessen oder der eigenen Wohnung pflegt und dafür keine Einnahmen erhält, kann den Pflege-Pauschbetrag in der Höhe wie bei Pflegegrad 4 oder 5 geltend machen. | 1.800 € pro Jahr (seit 2021) | § 33b Abs. 6 EStG |
| Kostenlose Wertmarke für den Nahverkehr (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Sie erhalten auf Antrag eine Jahreswertmarke ohne Eigenbeteiligung und fahren damit unentgeltlich im öffentlichen Nahverkehr. | 0 € – kostenlose Jahreswertmarke auf Antrag (Stand 2026) | § 228 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1 SGB IX |
| Befreiung von der Kfz-Steuer (externe Seite), öffnet in neuem Tab | Ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit, solange es nicht zweckfremd genutzt wird; der Antrag geht an den Zoll. | vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer (Stand BMF-Leistungsbeschreibung 31.10.2024) | § 3a Abs. 1 KraftStG |
Häufige Fragen
Bekomme ich mit Pflegegrad 4 oder 5 automatisch Merkzeichen H?
Für den Schwerbehindertenausweis stellt die Versorgungsbehörde H gesondert fest (§ 152 Abs. 4 SGB IX). Steuerlich steht eine Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 dem Merkzeichen H aber gleich, sodass der Pauschbetrag von 7.400 € auch mit dem Pflegegrad-Bescheid nachgewiesen werden kann (§ 65 EStDV, § 33b Abs. 3 EStG).
Was bringt Merkzeichen H steuerlich?
Sie erhalten 7.400 € Behinderten-Pauschbetrag statt des Tabellenbetrags und die Fahrtkostenpauschale von 4.500 € (§ 33b Abs. 3, § 33 Abs. 2a EStG, jeweils seit 2021). Pflegende Angehörige können zusätzlich 1.800 € Pflege-Pauschbetrag geltend machen, wenn sie für die Pflege keine Einnahmen erhalten (§ 33b Abs. 6 EStG).
Können auch Kinder Merkzeichen H bekommen?
Ja. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten Sonderregeln für Kinder; so ist zum Beispiel bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres anzunehmen (VersMedV Teil A). Auch hier entscheidet die Versorgungsbehörde im Einzelfall.
Hinweis zum Check
Der GdB-Check schätzt den GdB, Merkzeichen prüft er nicht. Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.
Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SchwbAwV i. V. m. § 33b Abs. 3 Satz 4 EStG; VersMedV Anlage zu § 2, Teil A Nr. 4
Weiterführende Seiten
Quellen
- Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2 (amtlicher Text, gesetze-im-internet.de) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 3 SchwbAwV – Weitere Merkzeichen (Normtext, zuletzt geändert 20.08.2021; Textspiegel lxgesetze.de, da dejure.org und buzer.de nicht abrufbar waren) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen, Hinterbliebene und Pflegepersonen (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 65 EStDV – Nachweis der Behinderung (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- BMAS-Broschüre Versorgungsmedizin-Verordnung, Ausgabe 2015 (Kopie bereitgestellt von der Universität Regensburg) – Teil A Nr. 4 und Nr. 6 (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- BMAS: Versorgungsmedizin-Verordnung – Versorgungsmedizinische Grundsätze (Publikation k710, Seitenstand 31.03.2026; Volltext beim Abruf nicht auslesbar) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen, Abs. 2a Fahrtkostenpauschale (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Verwaltungsportal des Bundes, Herausgeber BMF (Stand 31.10.2024): Kraftfahrzeugsteuervergünstigung für schwerbehinderte Personen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Finanzverwaltung Baden-Württemberg: Steuertipps für Menschen mit Behinderung (Rechtslage ab 2021) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Landratsamt Esslingen (Versorgungsamt): Merkblatt und Erläuterungen Schwerbehinderung (Neuauflage 01/18) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- § 152 SGB IX – Feststellung der Behinderung, Ausweise (Normtext, dejure.org) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
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