Zum Inhalt springen

Merkzeichen TBl: taubblind

Merkzeichen TBl steht für: taubblind. Merkzeichen TBl wird eingetragen, wenn wegen einer Störung der Hörfunktion ein GdB von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 vorliegt.

Voraussetzungen

Merkzeichen TBl wird eingetragen, wenn wegen einer Störung der Hörfunktion ein GdB von mindestens 70 und wegen einer Störung des Sehvermögens ein GdB von 100 vorliegt. Beide Werte beziehen sich auf die jeweilige Funktionsstörung, nicht auf den Gesamt-GdB. Wie hoch der GdB für Hören und Sehen jeweils ist, bewertet die Versorgungsbehörde nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen anhand der ärztlichen Befunde. Für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verwendet der Beitragsservice eine eigene Beschreibung von Taubblindheit, akzeptiert aber den Ausweis mit TBl als Nachweis.

Zusammenhang mit dem GdB

Gesetzlich vorausgesetzt: Einzel-GdB für die Hörfunktion mindestens 70 und Einzel-GdB für das Sehvermögen 100 (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 SchwbAwV).

Nachteilsausgleiche

Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen TBl
NachteilsausgleichWasBetragRechtsgrundlage
Behinderten-Pauschbetrag (externe Seite), öffnet in neuem TabStatt des Tabellenbetrags nach GdB können Sie in der Steuererklärung den erhöhten Pauschbetrag geltend machen.7.400 € pro Jahr (seit 2021)§ 33b Abs. 3 EStG
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (externe Seite), öffnet in neuem TabPrivate behinderungsbedingte Fahrten werden pauschal als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt; weitere Fahrtkosten sind daneben nicht absetzbar.4.500 € pro Jahr (seit 2021)§ 33 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 EStG
Befreiung vom Rundfunkbeitrag (externe Seite), öffnet in neuem TabTaubblinde Menschen werden auf Antrag vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit; der Ausweis mit TBl dient als Nachweis.0 € statt 18,36 € pro Monat (Stand 13.10.2026)§ 4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen TBl und den Merkzeichen Bl und Gl?

TBl knüpft an feste GdB-Werte an: mindestens 70 für das Hören und 100 für das Sehen (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 SchwbAwV). Bl und Gl haben dagegen eigene Definitionen (Blindheit bzw. Gehörlosigkeit). Steuerlich wird TBl wie Bl und H mit 7.400 € Pauschbetrag behandelt (§ 33b Abs. 3 EStG, seit 2021).

Bin ich mit TBl vom Rundfunkbeitrag befreit?

Ja, auf Antrag beim Beitragsservice: Taubblinde Menschen sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 10 RBStV befreit, als Nachweis genügt unter anderem der Ausweis mit TBl. Zurückliegende Zeiträume werden höchstens drei Jahre rückwirkend ab Antragstellung berücksichtigt (rundfunkbeitrag.de).

Hinweis zum Check

Der GdB-Check schätzt den GdB, Merkzeichen prüft er nicht. Ob ein Merkzeichen zusteht, entscheidet das Versorgungsamt.

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 1 Nr. 8 SchwbAwV

Weiterführende Seiten

Quellen

Inhalte werden derzeit fachlich geprüft

Bis zum Abschluss der Prüfung können sich einzelne Angaben noch ändern. Maßgeblich ist der amtliche Text der Versorgungsmedizin-Verordnung. Zum Prüfstatus

Stand