Schwerbehindertenausweis beantragen in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut). Online-Antrag: teilweise. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Zuständige Stelle
Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut)
Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz liegt; für Stadtkreise ist das ein benachbartes Landratsamt (z. B. Stuttgart: Landratsamt Böblingen, Heidelberg: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) – der Zuständigkeitsfinder von service-bw zeigt die Stelle nach Ortsauswahl.
Antrag stellen
Online-Antrag: teilweise. Laut service-bw steht ein Onlineantrag nur „je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle“ zur Verfügung; die Stadt Stuttgart verweist für das Versorgungsamt Stuttgart auf service-bw mit persönlichem Servicekonto.
Besonderheiten in Baden-Württemberg
- Der Antrag geht an das Landratsamt des Wohnsitzes; das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet selbst keine Anträge, stellt aber die landesweiten Formulare bereit.
- Auch Einwohner der Stadtkreise stellen den Antrag bei einem Landratsamt (Beispiel: Versorgungsamt Stuttgart ist Außenstelle des Landratsamts Böblingen).
- Ein Feststellungsbescheid ergeht auch bei einem GdB unter 50; der Schwerbehindertenausweis erst ab GdB 50.
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Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Baden-Württemberg online stellen?
Teilweise. Laut service-bw steht ein Onlineantrag nur „je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle“ zur Verfügung; die Stadt Stuttgart verweist für das Versorgungsamt Stuttgart auf service-bw mit persönlichem Servicekonto.
Welche Stelle ist in Baden-Württemberg zuständig?
Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut). Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz liegt; für Stadtkreise ist das ein benachbartes Landratsamt (z. B. Stuttgart: Landratsamt Böblingen, Heidelberg: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) – der Zuständigkeitsfinder von service-bw zeigt die Stelle nach Ortsauswahl.
Quellen
- Regierungspräsidien BW – Schwerbehindertenrecht, Feststellungsverfahren (SGB IX) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- service-bw-Verfahrensbeschreibung „Schwerbehindertenausweis beantragen“ (eingebunden bei Stadt Heidelberg) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Stadt Stuttgart – Schwerbehindertenausweis beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
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