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Schwerbehinderten­ausweis beantragen in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut). Online-Antrag: teilweise. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Zuständige Stelle

Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut)

Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz liegt; für Stadtkreise ist das ein benachbartes Landratsamt (z. B. Stuttgart: Landratsamt Böblingen, Heidelberg: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) – der Zuständigkeitsfinder von service-bw zeigt die Stelle nach Ortsauswahl.

Antrag stellen

Online-Antrag: teilweise. Laut service-bw steht ein Onlineantrag nur „je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle“ zur Verfügung; die Stadt Stuttgart verweist für das Versorgungsamt Stuttgart auf service-bw mit persönlichem Servicekonto.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

  • Der Antrag geht an das Landratsamt des Wohnsitzes; das Landesversorgungsamt beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet selbst keine Anträge, stellt aber die landesweiten Formulare bereit.
  • Auch Einwohner der Stadtkreise stellen den Antrag bei einem Landratsamt (Beispiel: Versorgungsamt Stuttgart ist Außenstelle des Landratsamts Böblingen).
  • Ein Feststellungsbescheid ergeht auch bei einem GdB unter 50; der Schwerbehindertenausweis erst ab GdB 50.

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Diese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:

Was im Befundbericht stehen sollte

Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag in Baden-Württemberg online stellen?

Teilweise. Laut service-bw steht ein Onlineantrag nur „je nach Angebot der für Sie zuständigen Stelle“ zur Verfügung; die Stadt Stuttgart verweist für das Versorgungsamt Stuttgart auf service-bw mit persönlichem Servicekonto.

Welche Stelle ist in Baden-Württemberg zuständig?

Versorgungsamt beim Landratsamt des Wohnorts (auch Einwohner der Stadtkreise werden von einem Landratsamt betreut). Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk der Hauptwohnsitz liegt; für Stadtkreise ist das ein benachbartes Landratsamt (z. B. Stuttgart: Landratsamt Böblingen, Heidelberg: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) – der Zuständigkeitsfinder von service-bw zeigt die Stelle nach Ortsauswahl.

Quellen

Stand