Schwerbehindertenausweis beantragen in Bayern
In Bayern stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Online-Antrag: ja. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Zuständige Stelle
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Landesweit zuständig ist das ZBFS; Papieranträge gehen einheitlich an die Scanstelle Regensburg, persönliche Beratung gibt es in Servicestellen in allen sieben Regierungsbezirken.
Antrag stellen
Online-Antrag: ja. Laut ZBFS ohne Registrierung oder Anmeldung nutzbar („Dabei müssen Sie sich nicht registrieren oder anmelden“). Unterlagen lassen sich zusätzlich über das ZBFS-Kontaktformular digital nachreichen.
Besonderheiten in Bayern
- Online-Antrag ohne Konto oder Login möglich.
- Seit Anfang November 2025 werden Anträge vollständig digital bearbeitet; Papierpost wird gescannt (Postanschrift: ZBFS, Scanstelle Regensburg, 93044 Regensburg).
- Befunde sollten nicht älter als zwei Jahre sein; Atteste, die nur Diagnosen auflisten, reichen nicht – Funktionseinschränkungen müssen beschrieben sein.
Bearbeitungsdauer
Laut ZBFS ist „im Regelfall damit zu rechnen, dass es einige Monate dauert, bis der Bescheid erstellt werden kann“. Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?
Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.
Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Bayern online stellen?
Ja. Laut ZBFS ohne Registrierung oder Anmeldung nutzbar („Dabei müssen Sie sich nicht registrieren oder anmelden“). Unterlagen lassen sich zusätzlich über das ZBFS-Kontaktformular digital nachreichen.
Welche Stelle ist in Bayern zuständig?
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Landesweit zuständig ist das ZBFS; Papieranträge gehen einheitlich an die Scanstelle Regensburg, persönliche Beratung gibt es in Servicestellen in allen sieben Regierungsbezirken.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Bayern?
Laut ZBFS ist „im Regelfall damit zu rechnen, dass es einige Monate dauert, bis der Bescheid erstellt werden kann“.
Quellen
- ZBFS – Antrag und Feststellungsverfahren (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- ZBFS-Pressemitteilung 20/25 (01.12.2025) – vollständig digitale Bearbeitung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- ZBFS – Schwerbehindertenausweis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
Stand