Schwerbehindertenausweis beantragen in Berlin
In Berlin stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Versorgungsamt Berlin. Online-Antrag: nein.
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Versorgungsamt Berlin
Für ganz Berlin zuständig ist allein das Versorgungsamt im LAGeSo (Postfach 310929, 10639 Berlin; Kundencenter Sächsische Str. 28).
Antrag stellen
Online-Antrag: nein. Laut Service-Portal „bis auf Weiteres ist keine Online-Beantragung möglich“; der Antrag ist schriftlich per Post zu stellen. Online können nur fehlende Unterlagen als PDF nachgereicht werden: https://liste-antraege.bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/LAGeSo/nachreichung_schwerbehinderung/index (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Besonderheiten in Berlin
- Derzeit kein Online-Antrag – nur Papierantrag per Post; Unterlagen können online nachgereicht werden.
- Zwischen 28.01. und 28.04.2026 gingen bei der Online-Übermittlung Anträge verloren: Wer bis 28.04.2026 online beantragt und binnen 4 Wochen keine schriftliche Eingangsbestätigung erhalten hat, soll sich an infoservice@lageso.berlin.de wenden.
- Neben dem Kundencenter gibt es eine Video-Sprechstunde und eine Sprechstunde für Gehörlose (Gebärdensprache).
Bearbeitungsdauer
5–6 Monate (Angabe im Service-Portal Berlin). Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?
Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.
Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Berlin online stellen?
Nein. Laut Service-Portal „bis auf Weiteres ist keine Online-Beantragung möglich“; der Antrag ist schriftlich per Post zu stellen. Online können nur fehlende Unterlagen als PDF nachgereicht werden: https://liste-antraege.bda.service.berlin.de/intelliform/forms/default/bda/LAGeSo/nachreichung_schwerbehinderung/index (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Welche Stelle ist in Berlin zuständig?
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) – Versorgungsamt Berlin. Für ganz Berlin zuständig ist allein das Versorgungsamt im LAGeSo (Postfach 310929, 10639 Berlin; Kundencenter Sächsische Str. 28).
Wie lange dauert die Bearbeitung in Berlin?
5–6 Monate (Angabe im Service-Portal Berlin).
Quellen
Stand