Schwerbehindertenausweis beantragen in Brandenburg
In Brandenburg stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Abteilung 3 – Schwerbehindertenfeststellungsverfahren. Online-Antrag: ja. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Abteilung 3 – Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Landesweit zuständig ist das LASV (Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus); Bürgerbüros für persönliche Beratung gibt es nach Termin in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
Antrag stellen
Online-Antrag: ja. Für Erst- und Neufeststellung sowie Ausweis/Beiblatt. Unterlagen können am Ende als PDF oder Smartphone-Foto hochgeladen werden; der Antrag lässt sich zwischenspeichern. Ein Login wird auf der Infoseite nicht erwähnt.
Besonderheiten in Brandenburg
- Vollständig digitaler Antrag mit Upload von Befunden (PDF oder Foto).
- Bearbeitungsstand lässt sich online abfragen (https://lasv-service.brandenburg.de (externe Seite), öffnet in neuem Tab), sofern eine E-Mail-Adresse hinterlegt und ein Geschäftszeichen vergeben ist.
- Ein Widerspruch per E-Mail ist nicht zulässig – nur per Post oder persönlich, innerhalb eines Monats.
Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?
Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.
Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Brandenburg online stellen?
Ja. Für Erst- und Neufeststellung sowie Ausweis/Beiblatt. Unterlagen können am Ende als PDF oder Smartphone-Foto hochgeladen werden; der Antrag lässt sich zwischenspeichern. Ein Login wird auf der Infoseite nicht erwähnt.
Welche Stelle ist in Brandenburg zuständig?
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Abteilung 3 – Schwerbehindertenfeststellungsverfahren. Landesweit zuständig ist das LASV (Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus); Bürgerbüros für persönliche Beratung gibt es nach Termin in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam.
Quellen
- LASV – Online-Anträge Schwerbehinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- LASV-Faltblatt Online-Service-Leistungen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- LASV-Faltblatt Schwerbehinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- FIM-Portal, Landesredaktion Brandenburg – Schwerbehindertenausweis Ausstellung (freigegeben 24.03.2025) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
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