Schwerbehindertenausweis beantragen in Hamburg
In Hamburg stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Versorgungsamt Hamburg (Sozialbehörde – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Referat Schwerbehindertenfeststellungen). Online-Antrag: ja. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Zuständige Stelle
Versorgungsamt Hamburg (Sozialbehörde – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Referat Schwerbehindertenfeststellungen)
Für ganz Hamburg zuständig ist das Versorgungsamt der Sozialbehörde (Adolph-Schönfelder-Str. 5, 22083 Hamburg); Vordrucke gibt es auch in den Kundenzentren der Bezirksämter.
Antrag stellen
Online-Antrag: ja. Im Hamburg-Serviceportal, ohne Anmeldung oder Registrierung.
Besonderheiten in Hamburg
- Ein formloses Schreiben genügt, um das Verfahren zu beginnen; der Vordruck wird dann zugeschickt.
- Vordrucke gibt es kostenlos telefonisch (040 428 63-7354), in den Kundenzentren und Sozialen Dienstleistungszentren der Bezirksämter.
- Kosten für selbst besorgte Atteste werden nicht erstattet; Anfragen des Amts bei Ärzten sind für Antragsteller kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Durchschnittlich 4 Monate, abhängig davon, wie schnell Ärzte und Kliniken antworten (Leistungsbeschreibung der Hamburger Landesredaktion). Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?
Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.
Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Hamburg online stellen?
Ja. Im Hamburg-Serviceportal, ohne Anmeldung oder Registrierung.
Welche Stelle ist in Hamburg zuständig?
Versorgungsamt Hamburg (Sozialbehörde – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Referat Schwerbehindertenfeststellungen). Für ganz Hamburg zuständig ist das Versorgungsamt der Sozialbehörde (Adolph-Schönfelder-Str. 5, 22083 Hamburg); Vordrucke gibt es auch in den Kundenzentren der Bezirksämter.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Hamburg?
Durchschnittlich 4 Monate, abhängig davon, wie schnell Ärzte und Kliniken antworten (Leistungsbeschreibung der Hamburger Landesredaktion).
Quellen
- hamburg.de – Erstantrag Schwerbehinderte (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- FIM-Portal, Landesredaktion Hamburg – Schwerbehindertenausweis beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Versorgungsamt Hamburg – Antragstellung im Internet (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
Stand