Zum Inhalt springen

Schwerbehinderten­ausweis beantragen in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung Soziales – Versorgungsamt in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin oder Stralsund. Online-Antrag: ja. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung Soziales – Versorgungsamt in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin oder Stralsund

Zuständig ist der LAGuS-Standort für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt des Hauptwohnsitzes; die Zuordnung steht auf der Versorgungsamt-Seite des LAGuS.

Antrag stellen

Online-Antrag: ja. Das LAGuS verlinkt einen externen Online-Dienst (Plattform efa.mv.niedersachsen.de) für Erst- und Änderungsanträge; Login-Anforderungen werden nicht genannt. Ein Antrag per E-Mail ist nicht möglich.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

  • Vier Versorgungsamt-Standorte mit fester Zuordnung nach Kreis bzw. Stadt.
  • Antragstellung per E-Mail ist ausdrücklich nicht möglich.
  • Das LAGuS bittet, auf Sachstandsanfragen zu verzichten, und meldet sich nach Bearbeitung von selbst.

Bearbeitungsdauer

Laut LAGuS beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit „mehrere Monate“; besonders in Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund gehen sehr viele Anträge ein. Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite), öffnet in neuem Tab

Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?

Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.

Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.

Schnellcheck starten

Diese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:

Was im Befundbericht stehen sollte

Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag in Mecklenburg-Vorpommern online stellen?

Ja. Das LAGuS verlinkt einen externen Online-Dienst (Plattform efa.mv.niedersachsen.de) für Erst- und Änderungsanträge; Login-Anforderungen werden nicht genannt. Ein Antrag per E-Mail ist nicht möglich.

Welche Stelle ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung Soziales – Versorgungsamt in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin oder Stralsund. Zuständig ist der LAGuS-Standort für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt des Hauptwohnsitzes; die Zuordnung steht auf der Versorgungsamt-Seite des LAGuS.

Wie lange dauert die Bearbeitung in Mecklenburg-Vorpommern?

Laut LAGuS beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit „mehrere Monate“; besonders in Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund gehen sehr viele Anträge ein.

Quellen

Stand