Schwerbehindertenausweis beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung Soziales – Versorgungsamt in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin oder Stralsund. Online-Antrag: ja. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung Soziales – Versorgungsamt in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin oder Stralsund
Zuständig ist der LAGuS-Standort für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt des Hauptwohnsitzes; die Zuordnung steht auf der Versorgungsamt-Seite des LAGuS.
Antrag stellen
Online-Antrag: ja. Das LAGuS verlinkt einen externen Online-Dienst (Plattform efa.mv.niedersachsen.de) für Erst- und Änderungsanträge; Login-Anforderungen werden nicht genannt. Ein Antrag per E-Mail ist nicht möglich.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- Vier Versorgungsamt-Standorte mit fester Zuordnung nach Kreis bzw. Stadt.
- Antragstellung per E-Mail ist ausdrücklich nicht möglich.
- Das LAGuS bittet, auf Sachstandsanfragen zu verzichten, und meldet sich nach Bearbeitung von selbst.
Bearbeitungsdauer
Laut LAGuS beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit „mehrere Monate“; besonders in Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund gehen sehr viele Anträge ein. Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?
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Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Mecklenburg-Vorpommern online stellen?
Ja. Das LAGuS verlinkt einen externen Online-Dienst (Plattform efa.mv.niedersachsen.de) für Erst- und Änderungsanträge; Login-Anforderungen werden nicht genannt. Ein Antrag per E-Mail ist nicht möglich.
Welche Stelle ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS), Abteilung Soziales – Versorgungsamt in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin oder Stralsund. Zuständig ist der LAGuS-Standort für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt des Hauptwohnsitzes; die Zuordnung steht auf der Versorgungsamt-Seite des LAGuS.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Mecklenburg-Vorpommern?
Laut LAGuS beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit „mehrere Monate“; besonders in Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund gehen sehr viele Anträge ein.
Quellen
- LAGuS – Schwerbehindertenrecht (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- LAGuS – Versorgungsamt (Standorte und örtliche Zuständigkeit) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- FIM/PVOG, Mecklenburg-Vorpommern – Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
Stand