Schwerbehindertenausweis beantragen in Niedersachsen
In Niedersachsen stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt) – Außenstellen Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Verden. Online-Antrag: ja. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt) – Außenstellen Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Verden
Zuständig ist die Außenstelle für den eigenen Wohnort; die Standortübersicht des Landesamts zeigt die Zuordnung, Post geht an „Außenstelle XYZ, 31120 Hildesheim“.
Antrag stellen
Online-Antrag: ja. Online über das Antragssystem NAVO; Anmeldung mit BundID erforderlich (Ausweis, ELSTER-Zertifikat oder Benutzername/Passwort).
Besonderheiten in Niedersachsen
- Online-Antrag nur mit BundID-Konto.
- Keine Originale, keine Röntgenbilder und keine CD-ROMs schicken – Unterlagen werden gescannt und vernichtet; Befunde möglichst nicht älter als zwei Jahre.
- Das Passfoto für den Ausweis muss nicht biometrisch sein (farbig, etwa 4,5 × 3,5 cm).
Bearbeitungsdauer
„Die Bearbeitungsdauer variiert daher, liegt aber regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten, bis über den Antrag entschieden werden kann.“ Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?
Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.
Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Niedersachsen online stellen?
Ja. Online über das Antragssystem NAVO; Anmeldung mit BundID erforderlich (Ausweis, ELSTER-Zertifikat oder Benutzername/Passwort).
Welche Stelle ist in Niedersachsen zuständig?
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt) – Außenstellen Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Verden. Zuständig ist die Außenstelle für den eigenen Wohnort; die Standortübersicht des Landesamts zeigt die Zuordnung, Post geht an „Außenstelle XYZ, 31120 Hildesheim“.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Niedersachsen?
„Die Bearbeitungsdauer variiert daher, liegt aber regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten, bis über den Antrag entschieden werden kann.“
Quellen
- Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – FAQ Behinderung und Ausweis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Landesamt – LS Online (Online-Antragstellung SGB IX) (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- FIM-Portal, Niedersachsen – Feststellung einer Behinderung beantragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
Stand