Schwerbehindertenausweis beantragen in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Dienststellen/Bürger-Service-Büros in Koblenz, Landau, Mainz und Trier. Online-Antrag: ja. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Dienststellen/Bürger-Service-Büros in Koblenz, Landau, Mainz und Trier
Zuständig ist die LSJV-Dienststelle für den eigenen Wohnort; Anschriften und Öffnungszeiten stehen auf der Seite der Bürger-Service-Büros.
Antrag stellen
Online-Antrag: ja. Das LSJV empfiehlt den Online-Antrag über „Schweb.NET Online“; zu Login und Upload macht die Seite keine Angaben.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
- Das LSJV empfiehlt ausdrücklich den Online-Antrag und bittet, von Sachstandsanfragen abzusehen.
- Für den Behinderten-Pauschbetrag die Steuer-ID angeben – sonst kann das LSJV die Daten nicht ans Finanzamt übermitteln.
- Europäischer Behindertenausweis und EU-Parkausweis können derzeit noch nicht ausgestellt werden (Umsetzung in Deutschland bis Mitte 2027).
Bearbeitungsdauer
Derzeit durchschnittlich fünf bis sechs Monate; Ziel ist, künftig in etwa drei bis vier Monaten zu entscheiden (LSJV). Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?
Der kostenlose Schnellcheck ordnet Ihre Einschränkungen den Werten der Versorgungsmedizin-Verordnung zu und zeigt, welche Belege im Antrag wichtig sind.
Ihre Angaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert oder übertragen.
Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Rheinland-Pfalz online stellen?
Ja. Das LSJV empfiehlt den Online-Antrag über „Schweb.NET Online“; zu Login und Upload macht die Seite keine Angaben.
Welche Stelle ist in Rheinland-Pfalz zuständig?
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) – Dienststellen/Bürger-Service-Büros in Koblenz, Landau, Mainz und Trier. Zuständig ist die LSJV-Dienststelle für den eigenen Wohnort; Anschriften und Öffnungszeiten stehen auf der Seite der Bürger-Service-Büros.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Rheinland-Pfalz?
Derzeit durchschnittlich fünf bis sechs Monate; Ziel ist, künftig in etwa drei bis vier Monaten zu entscheiden (LSJV).
Quellen
Stand