Schwerbehindertenausweis beantragen in Sachsen
In Sachsen stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landratsamt bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (meist Sozialamt, Bereich Schwerbehindertenrecht). Online-Antrag: teilweise. Zum Online-Antrag (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Zuständige Stelle
Landratsamt bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (meist Sozialamt, Bereich Schwerbehindertenrecht)
Den Grad der Behinderung stellen die Landkreise und kreisfreien Städte fest; über den Zuständigkeitsfinder von Amt24 findet man nach Ortsauswahl die eigene Stelle.
Antrag stellen
Online-Antrag: teilweise. Online-Antrag über Amt24 möglich, z. B. beim Landratsamt Mittelsachsen; dort ist ein BundID-Konto nötig und Befunde, Pflegegutachten und Vollmachten können online eingereicht werden. Ob jede Stelle das anbietet, ist nicht belegt.
Besonderheiten in Sachsen
- Zuständig sind die Landkreise und kreisfreien Städte, nicht eine Landesbehörde.
- Online-Antrag über Amt24 mit BundID (Beispiel Landratsamt Mittelsachsen).
- Ein Bescheid ergeht auch, wenn der festgestellte GdB unter 50 liegt.
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Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Sachsen online stellen?
Teilweise. Online-Antrag über Amt24 möglich, z. B. beim Landratsamt Mittelsachsen; dort ist ein BundID-Konto nötig und Befunde, Pflegegutachten und Vollmachten können online eingereicht werden. Ob jede Stelle das anbietet, ist nicht belegt.
Welche Stelle ist in Sachsen zuständig?
Landratsamt bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (meist Sozialamt, Bereich Schwerbehindertenrecht). Den Grad der Behinderung stellen die Landkreise und kreisfreien Städte fest; über den Zuständigkeitsfinder von Amt24 findet man nach Ortsauswahl die eigene Stelle.
Quellen
- VwV SGB IX der Sächsischen Staatsregierung (28.10.2009) – „Der Grad der Behinderung wird durch die Landkreise und Kreisfreien Städte festgestellt.“ (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- FIM/PVOG, Sachsen (Redaktion Amt24) – Behinderung feststellen lassen (Erstantrag), freigegeben 25.03.2025 (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- Landratsamt Mittelsachsen – Feststellung/Neufeststellung einer Behinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
Stand