Schwerbehindertenausweis beantragen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), vormals Landesamt für soziale Dienste. Online-Antrag: nein.
Zuständige Stelle
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), vormals Landesamt für soziale Dienste
Zuständig ist der Dienstsitz des LASG für den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen; die Zuordnung steht auf der Ansprechpartner-Seite des LASG.
Antrag stellen
Online-Antrag: nein. Die LASG-Seiten bieten keinen Online-Antrag an (Stand 13.10.2026). Antrag mit Vordruck oder formlos; das Formular wird dann zugeschickt.
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
- Eine Landesbehörde (LASG) mit Dienstsitzen; welcher zuständig ist, richtet sich nach Kreis bzw. kreisfreier Stadt des Wohnorts.
- Formloser Antrag möglich; das Antragsformblatt wird dann umgehend zugeschickt.
- Ab GdB 20 erteilt das LASG einen Feststellungsbescheid; ab GdB 50 gibt es den Ausweis.
Bearbeitungsdauer
Die derzeitige durchschnittliche Erledigungszeit liegt laut LASG bei 6 Monaten (FAQ, Stand 16.07.2025). Quelle zur Bearbeitungsdauer (externe Seite), öffnet in neuem Tab
Vorher prüfen: Welcher GdB ist realistisch?
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Schnellcheck startenDiese Ratgeber zeigen je Erkrankung die Werte der Versorgungsmedizin-Verordnung:
- GdB bei DepressionenWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Rückenleiden und BandscheibenvorfallWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Kniearthrose und künstlichem KniegelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei Hüftarthrose und künstlichem HüftgelenkWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei DiabetesWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei SchlafapnoeWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
- GdB bei COPDWas im Befund stehen sollte und welche Werte die Verordnung nennt
Was im Befundbericht stehen sollte
Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag in Schleswig-Holstein online stellen?
Nein. Die LASG-Seiten bieten keinen Online-Antrag an (Stand 13.10.2026). Antrag mit Vordruck oder formlos; das Formular wird dann zugeschickt.
Welche Stelle ist in Schleswig-Holstein zuständig?
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG), vormals Landesamt für soziale Dienste. Zuständig ist der Dienstsitz des LASG für den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt, in der Sie wohnen; die Zuordnung steht auf der Ansprechpartner-Seite des LASG.
Wie lange dauert die Bearbeitung in Schleswig-Holstein?
Die derzeitige durchschnittliche Erledigungszeit liegt laut LASG bei 6 Monaten (FAQ, Stand 16.07.2025).
Quellen
- LASG – Menschen mit Behinderung: Was wir für Sie tun (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- LASG – Formulare für Menschen mit Behinderung (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- LASG – Häufig gestellte Fragen (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
- LASG – Ansprechpartner nach Kreis (externe Seite), öffnet in neuem Tab (abgerufen am )
Stand