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Schwerbehinderten­ausweis beantragen in Thüringen

In Thüringen stellen Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt: Landratsamt des Landkreises bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (Fachdienst Soziales/Schwerbehindertenrecht). Online-Antrag: nein.

Zuständige Stelle

Landratsamt des Landkreises bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (Fachdienst Soziales/Schwerbehindertenrecht)

Zuständig ist das Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung des Wohnorts; das Bundesportal zeigt die Stelle nach Auswahl der Region.

Antrag stellen

Online-Antrag: nein. Kein Online-Antrag belegt; die Landesleistungsbeschreibung nennt formlosen bzw. schriftlichen Antrag mit Formular. Kreisformulare sind am PC ausfüllbar, müssen aber ausgedruckt und unterschrieben werden.

Besonderheiten in Thüringen

  • Zuständig sind die Landratsämter und kreisfreien Städte, nicht eine Landesbehörde.
  • Das Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat in Suhl) bearbeitet laut Kreisformular Widersprüche (Rechtsbehelfsverfahren).

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Was im Befundbericht stehen sollte

Das Versorgungsamt entscheidet meist nach Aktenlage. Entscheidend ist, ob die ärztlichen Unterlagen Ihre Einschränkungen im Alltag konkret beschreiben. Die Fragen, die der Befund je Erkrankung beantworten sollte, stehen in den Ratgebern.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag in Thüringen online stellen?

Nein. Kein Online-Antrag belegt; die Landesleistungsbeschreibung nennt formlosen bzw. schriftlichen Antrag mit Formular. Kreisformulare sind am PC ausfüllbar, müssen aber ausgedruckt und unterschrieben werden.

Welche Stelle ist in Thüringen zuständig?

Landratsamt des Landkreises bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt (Fachdienst Soziales/Schwerbehindertenrecht). Zuständig ist das Landratsamt bzw. die Stadtverwaltung des Wohnorts; das Bundesportal zeigt die Stelle nach Auswahl der Region.

Quellen

Stand